Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, definiert die Landespolizeidirektionen als nachgeordnete Dienststellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2019 fest.Bundesministerium für Inneres1/3/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- In der Promulgationsklausel wird nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport“ eingefügt, um das Mitwirken dieses Ministers zu verdeutlichen.
- Ein neuer § 1 wird eingeführt, der die Landespolizeidirektionen als nachgeordnete Dienststellen definiert, die gemäß den genannten Paragraphen des DVG und VBG zur Durchführung von Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind.
- Ein neuer Absatz 5 wird zu § 2 hinzugefügt und legt fest, dass § 1 sowie die geänderte Promulgationsklausel am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
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