Zusammenfassung
Die Personengruppenverordnung 2018 definiert, welche im Ausland erworbenen Schulzeugnisse für die Zulassung zu österreichischen Hochschulen anerkannt werden, und legt fest, dass sie ab dem 4. März 2019 gilt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/4/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Personen mit diplomatischem Status und deren Familienangehörige, die im Ausland ein österreichisches Reifezeugnis erhalten haben, werden anerkannt.
- Akkreditierte ausländische Journalist*innen und deren Familienangehörige erhalten die gleiche Anerkennung.
- Personen, die mindestens fünf zusammenhängende Jahre vor der Bewerbung in Österreich gewohnt haben oder einen Unterhaltspflichtigen mit diesem Wohnsitz besitzen, gelten als österreichisch ausgebildet.
- Stipendiat*innen, die ihr Stipendium aus österreichischen öffentlichen Mitteln erhalten, werden anerkannt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.