Zusammenfassung
Die Identifikationsverordnung regelt, welche Verfahren Telekommunikationsanbieter zur Feststellung der Kundenidentität vor Vertragsabschluss und erster SIM‑Wiederaufladung ab dem 1. September 2019 anwenden müssen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/3/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass vor Vertragsabschluss und vor der ersten Wiederaufladung einer SIM‑Karte die Identität des Teilnehmers eindeutig festgestellt werden muss (seit 01.09.2019).
- Zulässige Identifikationsverfahren sind: (a) persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, (b) elektronische Bestätigung durch ein Kredit‑ oder Finanzinstitut und (c) das Photoident‑Verfahren über ein internetfähiges Endgerät.
- Das Photoident‑Verfahren umfasst das Erfassen von Ausweis‑ und Gesichtsaufnahmen, automatische Übermittlung an den Anbieter, OCR‑Auslesung, biometrischen Abgleich sowie die Möglichkeit, das Verfahren bei fehlerhaften Ergebnissen abzubrechen.
- Für juristische Personen erfolgt die Identitätsfeststellung über Registerauszüge, die Name, Rechtsform und Vertretungsbefugnis nachweisen, sowie über die Bestätigung der vertretungsberechtigten Person gemäß §§ 3‑5.
Dokumente (PDFs)
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