Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für Leitungsfunktionen im Schuldienst
Verordnung vom 14.03.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Verfahren der Begutachtungskommission für Leitungspositionen im Schuldienst fest, inklusive Einberufung von Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Abstimmungsregeln, Auswahl- und Assessmentverfahren sowie Dokumentationspflichten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/14/2019XXVI
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.03.2019
- Sitzungen der Kommission müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich einberufen werden; Einladungen können per E‑Mail erfolgen.
- Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Abstimmungen erfolgen durch Handheben, geheime Abstimmungen sind nicht zulässig.
- Bewerber müssen die festgelegten Auswahlkriterien erfüllen und ein zweistufiges Assessment (Diagnostik + Gespräch) durchlaufen, das sechs Kompetenzbereiche prüft.
Dokumente (PDFs)
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