<!--[0-->Änderung der Prüfungsordnung für Kollegs und Berufstätige (Verordnung 86/2019)<!--]-->
Änderung der Prüfungsordnung für Kollegs und Berufstätige (Verordnung 86/2019)
Verordnung vom 02.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 86/2019 ergänzt die Prüfungsordnung für Kollegs und Sonderformen an BMHS: Sie führt neue Unterabschnitte für Diplomprüfungen ein, ändert Formulierungen zur Zuständigkeit der Schulleitung und passt weitere Paragraphen an.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/2/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterabschnitt 11a wird eingefügt, der die Diplomarbeit, Klausur‑ und mündliche Prüfungen für das Kolleg für Elementarpädagogik (inkl. Hortpädagogik) regelt.
  • In § 5 wird die Formulierung „die zuständige Schulbehörde“ durch „die Schulleiterin oder der Schulleiter“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zuzuordnen.
  • In § 14 Abs. 3 wird die Formulierung von „approbierten Formelsammlung“ zu einer Formelsammlung geändert, die vom zuständigen Regierungsmitglied freigegeben werden muss.
  • In den genannten Paragraphen wird vor der Bezeichnung „lebenden Fremdsprache“ das Wort „besuchten“ eingefügt, um klarzustellen, dass die Sprache im Unterricht besucht wurde.
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Faßmann Heinz, Dr.

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