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Kaufkraftausgleich für Beamte im Ausland (April 2019)
Verordnung vom 02.04.2019

Zusammenfassung

Festsetzung der Prozentsätze für Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten im Ausland für April 2019.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/2/2019XXVI
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Festlegung von Prozentsätzen zur Berechnung von Zulagen für den Auslandseinsatz.
  • Die Regelung gilt für Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes.
  • Die Berechnung der Zulagen erfolgt auf Basis einer gesetzlichen Grundlage.
  • Die Höhe der Zulage variiert stark je nach Standort (z.B. sehr hohe Sätze in Singapur oder Genf).
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Kneissl Karin, Dr.

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Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres
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