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Fahrverbotskalender 2019 für Schwerlastverkehr
Verordnung vom 12.04.2019

Zusammenfassung

Die 95. Verordnung legt für 2019 ein Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Zeiten fest, mit zahlreichen Ausnahmen für wichtige Lieferungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/12/2019XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.04.2019 Außer Kraft ab 31.08.2019
  • Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t gilt an definierten Daten und Zeiten auf den Autobahnen A12, A13 und A4.
  • Ausnahmen vom Fahrverbot bestehen für Tiertransporte, Post, Tankstellenbelieferung, Rettungsdienste, militärische Transporte und andere unverzichtbare Lieferungen.
  • Leerfahrzeuge dürfen bis 10 Uhr zu Wohnsitz, Unternehmenssitz oder anderen definierten Orten fahren, wenn eine Rückfahrtmöglichkeit bereitsteht.
  • Die Verordnung beruht auf § 42 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung und lässt andere Rechtsvorschriften unberührt.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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