Zusammenfassung
Die 95. Verordnung legt für 2019 ein Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Zeiten fest, mit zahlreichen Ausnahmen für wichtige Lieferungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/12/2019XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.04.2019 Außer Kraft ab 31.08.2019
- Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t gilt an definierten Daten und Zeiten auf den Autobahnen A12, A13 und A4.
- Ausnahmen vom Fahrverbot bestehen für Tiertransporte, Post, Tankstellenbelieferung, Rettungsdienste, militärische Transporte und andere unverzichtbare Lieferungen.
- Leerfahrzeuge dürfen bis 10 Uhr zu Wohnsitz, Unternehmenssitz oder anderen definierten Orten fahren, wenn eine Rückfahrtmöglichkeit bereitsteht.
- Die Verordnung beruht auf § 42 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung und lässt andere Rechtsvorschriften unberührt.
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