Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – neue technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen
Verordnung vom 15.04.2019Zusammenfassung
Die 98. Verordnung ändert die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, indem sie die Anlage zu Ausnahmen von Wochenend‑ und Feiertagsruhe um einen neuen Ziffer 23 ergänzt, der technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser festlegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/15/2019XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert die Anlage zur Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, die Ausnahmen von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe regelt.
- Ein neuer Ziffer 23 wird eingefügt, der technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser enthält.
- Der neue Ziffer 23 beschreibt drei Verfahrensschritte: a) Hochfahren des Lasers auf Betriebstemperatur, b) Probeproduktion zur Einstellung der Laserparameter und Qualitätssicherung, c) Produktion der Edelstahlröhrchen inklusive Formung, Einbringen der Glasfaser, Verschweißen, Kalibrieren, Reinigen, Bedrucken und Aufwickeln.
- Die Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft; ein konkretes Inkrafttretungs‑Datum wird nicht genannt.
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