Erweiterung und Terminierung der temporären Grenzkontrollen (Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland)
Verordnung vom 18.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 102/2020 erweitert die bestehenden vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein um Deutschland und legt das Ende der Kontrollen auf den 7. April 2020 fest.Bundesministerium für Inneres3/18/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird um die Wendung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ erweitert, sodass Deutschland künftig in den Geltungsbereich der Grenzkontrollen einbezogen wird.
- In § 1 wird nach dem Wort „Italienischen Republik“ ebenfalls die Formulierung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ eingefügt.
- In § 2 der italienischen Verordnung wird die Formulierung „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ durch das konkrete Datum „mit Ablauf des 7. April 2020“ ersetzt.
- In § 2 der Verordnung für die Schweiz und Liechtenstein wird dieselbe Formulierung („mit Ablauf des 7. April 2020“) anstelle von „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ eingesetzt.
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