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Änderung der Einreise‑Verordnung: Erweiterung auf weitere Nachbarländer
Verordnung vom 18.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert: Der Titel wird erweitert, die Länder‑Liste in § 1 Abs. 1 um Deutschland, Ungarn und Slowenien ergänzt, ein Satz in § 2 gestrichen und ein neuer Absatz zu § 6 Abs. 3 eingefügt, der das Inkrafttreten am 19. März 2020 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/18/2020XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird erweitert, sodass nun auch Deutschland, Ungarn und Slowenien als betroffene Länder genannt werden.
  • Der letzte Satz in § 2 wird gestrichen, wodurch ein Teil der bisherigen Regelungen entfällt.
  • Ein neuer Absatz (4) wird zu § 6 Abs. 3 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 19. März 2020 festlegt.
  • In § 1 Abs. 1 wird die Aufzählung von „Italien, Schweiz und Liechtenstein“ durch „Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien“ ersetzt.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

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