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Änderung der COVID‑19‑Verordnung – Förderung von Home‑Office und Datums‑Korrektur
Verordnung vom 20.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 108/2020 ergänzt die COVID‑19‑Maßnahmeverordnung um eine Empfehlung für Home‑Office und korrigiert ein Datum in § 7 Abs. 1. Ziel ist, das Infektionsrisiko zu senken und die Rechtslage zu präzisieren.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/20/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fordert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Möglichkeit vereinbaren, dass die berufliche Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte ausgeführt wird.
  • In § 7 Abs. 1 wird das Datum von „22. März 2020“ auf „13. April 2020“ korrigiert.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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