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Digitalisierung der Finanzverwaltung – Einführung von E‑ID, elektronischer Akteneinsicht und Zustellung
Verordnung vom 27.03.2020

Zusammenfassung

Die zehnte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 führt elektronische Akteneinsicht, Zahlung per Überweisung und den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) ein und regelt die elektronische Zustellung von Bescheiden.
Bundesministerium für Finanzen3/27/2020XXVII
Finanzen
Digitalisierung
Steuerverwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht künftig die elektronische Akteneinsicht und die Entrichtung von Abgaben per Überweisung.
  • Nutzer können sich künftig mit dem elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) bei FinanzOnline anmelden, ohne persönliche oder Fax‑Anmeldung.
  • Der neue § 4 definiert die Voraussetzungen für die elektronische Akteneinsicht, wobei Parteienvertreter nur bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Befugnis zugreifen dürfen.
  • Für die elektronische Zustellung muss jeder Teilnehmer eine gültige E‑Mail‑Adresse angeben; ein Verzicht ist nur möglich, wenn der Nutzer nicht zur Zustellung verpflichtet ist.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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