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COVID‑19‑Haftungsrahmen für KMU‑Förderungen
Verordnung vom 27.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Finanzminister, für KMU in der COVID‑19‑Krise bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT zu übernehmen, ohne dass diese Beträge das reguläre Förderlimit belasten, jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten.
Bundesministerium für Finanzen3/27/2020XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Finanzminister kann für von COVID‑19 betroffene Unternehmen bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT übernehmen, inklusive Zinsen und Kosten.
  • Die übernommenen Verpflichtungen werden nicht auf das reguläre Haftungsrahmen‑Limit des KMU‑Förderungsgesetzes angerechnet.
  • Die Haftungsübernahmen dürfen nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung beantragt werden.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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