Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2020 – Auflistung der außerbudgetären Einheiten 2019
Verordnung vom 01.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes für 2019 dem Sektor Staat zugeordnet werden, hebt die frühere Regelung von 2018 auf und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Finanzen4/1/2020XXVII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.04.2020
- Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Sektor Staat für das Jahr 2019 zugeordnet werden.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (2020‑04‑02) in Kraft und hebt gleichzeitig die frühere Verordnung von 2018 auf.
- Die Auflistung umfasst mehr als 300 Einheiten, darunter Unternehmen, Fonds, Forschungseinrichtungen und kulturelle Institutionen.
- Die rechtliche Grundlage ist § 3 Abs. 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes.
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