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Novelle der Rückstandskontrollverordnung 2006
Verordnung vom 07.04.2020

Zusammenfassung

Änderung der Rückstandskontrollverordnung zur Anpassung an EU-Recht und Verschärfung der Dokumentationspflichten für Tierärzte und Tierhalter.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/7/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Anpassung der Verordnung an aktuelle EU-Vorgaben zur Kontrolle von Rückständen in Lebensmitteln.
  • Einführung einer klaren Definition für eine Tierpartie als Gruppe gleichartiger Tiere unter einheitlichen Bedingungen.
  • Verpflichtung für Tierärzte, alle Behandlungen und Wartezeiten am Tag der Anwendung im Bestandsregister zu dokumentieren.
  • Tierhalter und Produzenten müssen die Einhaltung der Wartezeiten sowie die Art der Behandlungen ebenfalls im Register eintragen.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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