Zusammenfassung
Änderung der Rückstandskontrollverordnung zur Anpassung an EU-Recht und Verschärfung der Dokumentationspflichten für Tierärzte und Tierhalter.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/7/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Anpassung der Verordnung an aktuelle EU-Vorgaben zur Kontrolle von Rückständen in Lebensmitteln.
- Einführung einer klaren Definition für eine Tierpartie als Gruppe gleichartiger Tiere unter einheitlichen Bedingungen.
- Verpflichtung für Tierärzte, alle Behandlungen und Wartezeiten am Tag der Anwendung im Bestandsregister zu dokumentieren.
- Tierhalter und Produzenten müssen die Einhaltung der Wartezeiten sowie die Art der Behandlungen ebenfalls im Register eintragen.
Dokumente (PDFs)
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