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Entschädigungen für Verwaltungskörpermitglieder der Notariats‑Versorgungsanstalt
Verordnung vom 08.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungskörpers der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates fest, inklusive Funktionsgebühr für Präsident (40 %) und Stellvertreter (20 %) sowie ein tägliches Sitzungsgeld von 0,085 % der Funktionsgebühr. Sie trat am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2020XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Präsident bzw. die Präsidentin der Versorgungsanstalt erhält eine Funktionsgebühr in Höhe von 40 % des Jahresgehalts eines Nationalratsabgeordneten, abgerundet auf volle Euro.
  • Der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin des Präsidenten erhält eine Funktionsgebühr in Höhe von 20 % desselben Bezugswertes.
  • Die Funktionsgebühr wird gleichmäßig auf die Kalendermonate des Jahres verteilt und im Nachhinein ausgezahlt, inklusive anteiliger Sonderzahlungen.
  • Der Anspruch auf die Funktionsgebühr besteht für die gesamte Dauer der Amtsausübung.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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