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COVID-19-Fachhochschulverordnung
Verordnung vom 22.04.2020

Zusammenfassung

Sonderregeln für Fachhochschulen während der COVID-19-Pandemie zur Sicherung des Studiums.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/22/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Fachhochschulen und deren Studiengänge während des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/21.
  • Studienanfänger mit beruflicher Qualifikation erhalten mehr Zeit für die Nachweise ihrer Zusatzprüfungen.
  • Für Prüfungen per Computer müssen technische Voraussetzungen, Identitätsprüfungen und Maßnahmen gegen Täuschung sichergestellt sein.
  • Studierende können ein Studienjahr einmalig wiederholen, wenn COVID-19-bedingte Gründe eine erfolgreiche kommissionelle Prüfung verhindert haben.
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Faßmann Heinz, Dr.

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