Zusammenfassung
Die Verordnung 174/2020 aktualisiert die Luftverkehrsregeln 2014: neue Mindestflughöhen, Umbenennungen, Notfall‑Flugkategorien und erweiterte Meldungs‑ sowie Transponder‑Pflichten. Alle Änderungen traten am 21.05.2020 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/23/2020XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 7a legt Mindestflughöhen für Instrumentenflüge fest, die von der zuständigen Behörde bestimmt und veröffentlicht werden müssen.
- Der bisherige Begriff „Verbandsflüge“ wird zu „Formationsflüge“ geändert, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Ein neuer Paragraph 27a erlaubt das Unterlassen bestimmter Meldungen an die Flugverkehrsdienststelle, wenn sie im Rahmen von SERA‑Bestimmungen nicht zwingend erforderlich sind.
- Ein neuer Paragraph 38 regelt Ausnahmen für Ambulanz‑ und Rettungsflüge, die bei schlechtem Wetter mit Genehmigung der Flugverkehrskontrollstelle durchgeführt werden dürfen.
Dokumente (PDFs)
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