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COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑VO: Obergrenze 10 Mrd. € für 2020
Verordnung vom 30.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 188/2020 setzt für das Jahr 2020 eine Obergrenze von zehn Milliarden Euro für die finanzielle Unterstützung von Kurzarbeit fest.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend4/30/2020XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Jahr 2020 eine finanzielle Obergrenze von zehn Milliarden Euro für Kurzarbeitsbeihilfen fest.
  • Die Obergrenze basiert auf § 13 Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG).
  • Die Regelung tritt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen in Kraft und gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2020.
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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