<!--[0-->Erweiterung und Anpassung der COVID‑19‑Einreise‑ und Verkehrsbeschränkungen (2020)<!--]-->
Erweiterung und Anpassung der COVID‑19‑Einreise‑ und Verkehrsbeschränkungen (2020)
Verordnung vom 30.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von April 2020 erweitert das Flugverbotsgebiet auf zehn weitere Länder, fügt Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen hinzu und verschiebt das Inkrafttreten von Land‑ und Schienenverkehrsverboten sowie Einreisebestimmungen auf den Mai 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/30/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Landeverbot wird auf zehn weitere Länder (China, Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russland, Ukraine) ausgeweitet.
  • Ausnahmen werden für Überstellungsflüge sowie für den Transport von Saisonarbeitskräften in Land‑ und Forstwirtschaft und für Pflege‑ und Gesundheitspersonal eingeführt, sofern die Vorgaben der Einreiseverordnung eingehalten werden.
  • Das Inkrafttreten des Landeverbots und der Schienenverkehrsverbote wird vom 30. April 2020 auf den 22. Mai 2020 verschoben.
  • In der Einreiseverordnung wird nach dem Wort „Visum D“ die Möglichkeit eines Lichtbildausweises als gleichwertiger Nachweis eingefügt.
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Anschober Rudolf

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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