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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2020 eine Grundvergütung von 346,70 € und einen Zuschlag von 189,90 € erhalten.
Bundesministerium für Inneres1/2/2020XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 346,70 € festgelegt.
  • Ein zusätzlicher Zuschlag von 189,90 € wird zur Grundvergütung gezahlt.
  • Die Verordnung stützt sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes (ZDG) als Rechtsgrundlage.
  • Die Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 in Kraft.
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Peschorn Wolfgang, Dr.

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