<!--[0-->Änderung des Luftfahrzeug‑Landeverbots und der Schienenverkehrs‑Verordnung wegen COVID‑19<!--]-->
Änderung des Luftfahrzeug‑Landeverbots und der Schienenverkehrs‑Verordnung wegen COVID‑19
Verordnung vom 20.05.2020

Zusammenfassung

Im Mai 2020 wurden die Verordnungen zum Luftfahrzeug‑Landeverbot und zur Einstellung des Schienenverkehrs wegen COVID‑19 geändert. Belarus wurde als neues Risikogebiet für das Luftfahrt‑Verbot aufgenommen, und Formulierungen in der Schienenverkehrs‑Verordnung wurden angepasst. Die Regelungen traten am 22. Mai 2020 in Kraft und endeten am 14. Juni 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/20/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 22.05.2020 Außer Kraft ab 14.06.2020
  • Der Landeverbot für Luftfahrzeuge wird um das Risikogebiet Belarus erweitert.
  • Im Titel der Schienenverkehrs‑Verordnung wird die Formulierung angepasst, um die Wortfolge „oder Liechtenstein“ zu entfernen.
  • In § 1 entfallen die Absatzbezeichnungen „(1)“ und der bisherige Absatz 2.
  • Die Änderungen treten am 22. Mai 2020 in Kraft; die gesamte Verordnung endet am 14. Juni 2020.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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