<!--[0-->COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung 2020/21 (C‑HAV)<!--]-->
COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung 2020/21 (C‑HAV)
Verordnung vom 25.05.2020

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung regelt für das Studienjahr 2020/21 einheitliche Fristen und Hygieneregeln für Aufnahmeverfahren an allen österreichischen Hochschulen. Sie legt fest, wann persönliche Prüfungen stattfinden dürfen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/25/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, die im Studienjahr 2020/21 noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren durchführen.
  • Persönliche Prüfungen dürfen nur im Zeitraum vom 13. Juli bis 15. September 2020 oder vom 28. bis 30. September 2020 stattfinden; bei mehr als 250 Prüflingen erst ab dem 1. August.
  • Bei allen persönlichen Prüfungen müssen mindestens 1 Meter Abstand, Mund‑Nasen‑Schutzmasken, begrenzte Raumkapazität, kontrollierter Zu‑ und Abgang, Hygieneprodukte, regelmäßige Reinigung und Lüftung gewährleistet sein.
  • Hochschulen können Teile des Verfahrens elektronisch durchführen, Fristen anpassen, Leistungsanforderungen ändern oder auf mehrstufige Verfahren verzichten.
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.