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Änderung der Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (2020)
Verordnung vom 27.05.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 232/2020 passt die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung an aktuelle EU‑Vorschriften an, ändert zahlreiche Fachbegriffe und Verweise, und führt neue Meldepflichten für bestimmte alkoholische Getränke ein.
Bundesministerium für Finanzen5/27/2020XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Im ersten Paragraphen wird das Wort „Gemeinschaft“ durch „Union“ ersetzt, um die Terminologie an die EU‑Bezeichnung anzupassen.
  • Die Verweisungen auf EU‑Verordnungen werden aktualisiert, z. B. die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und die Verordnung (EU) Nr. 952/2013.
  • In § 2 wird die Verweisung von „Artikel 91“ zu „Art. 86“ geändert.
  • Für alkoholische Getränke mit mehr als 22 % Vol. Alkoholgehalt wird die zulässige Behältergröße auf maximal 0,1 l begrenzt; die Gesamtmenge darf 1 l nicht überschreiten.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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