<!--[0-->Änderung der Grenzkontroll‑Verordnung zu Italien/Deutschland und Aufhebung der Kontrollen zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien & Slowakei<!--]-->
Änderung der Grenzkontroll‑Verordnung zu Italien/Deutschland und Aufhebung der Kontrollen zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien & Slowakei
Verordnung vom 03.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 253/2020 ändert die Regelung für Grenzkontrollen zu Italien und Deutschland, indem sie den Hinweis auf Deutschland aus dem Titel und § 1 streicht. Gleichzeitig wird die frühere Verordnung, die Grenzkontrollen zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei vorsah, aufgehoben.
Bundesministerium für Inneres6/3/2020XXVII
Grenzkontrolle

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Grenzkontrollgesetz (§ 10 Abs. 2) als Rechtsgrundlage.
  • Im Titel und in § 1 wird die Formulierung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ gestrichen, weil Deutschland bereits gesondert geregelt ist.
  • Die frühere Verordnung für die Grenzkontrollen zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei wird mit Ablauf des Tages der Kundmachung (2020‑06‑03) aufgehoben.
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Nehammer Karl, MSc

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