Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Landesverteidigung entlässt am 30. Juni 2020 alle Wehrpflichtigen, die noch im Aufschubpräsenzdienst stehen.Bundesministerium für Landesverteidigung6/9/2020XXVII
Militär
Wehrpflicht
Verteidigung
Schwerpunkte
- Die Entlassung beruht auf einer Verfügung der Bundesministerin vom 18. März 2020, die im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 101/2020 veröffentlicht wurde.
- Die rechtliche Grundlage für die Entlassung ist § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001.
- Alle zum Aufschubpräsenzdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, die am 30. Juni 2020 noch im Präsenzstand sind, werden mit Ablauf dieses Tages aus dem Dienst entlassen.
- Die Bekanntmachung selbst trat mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 9. Juni 2020 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.