Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert das Luftfahrverbots‑Regime für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete um drei neue Länder, ergänzt Ausnahmen für besonders wichtige Flüge und legt ein befristetes Inkrafttreten fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/10/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Schwerpunkte
- Es werden drei neue Risikogebiete – Lombardei, Portugal und Schweden – in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Luftfahrzeuge nicht landen dürfen.
- In § 2 wird nach der Wortfolge „gilt nicht“ die Ergänzung „für Flüge aus zwingendem Interesse der Republik und“ eingefügt, um Ausnahmen für besonders wichtige Flüge zu ermöglichen.
- Die geänderte Verordnung tritt am Tag nach Kundmachung (2020‑06‑11) in Kraft, die neuen Ziffern 3, 5 und 8 gelten bis zum 14. Juni 2020, und die gesamte Verordnung endet am 30. Juni 2020.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.