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Novellierung der COVID‑19‑Finanzhilfen‑Verordnung 2020
Verordnung vom 17.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen wegen COVID‑19 wurde im Juni 2020 novelliert: Nachweis über die Situation Ende 2019, Streichung zweier Unterpunkte und Klarstellung zur Verwendung öffentlicher Zahlungen bei Rückzahlungen.
Bundesministerium für Finanzen6/17/2020XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Antragsteller muss bestätigen, dass sein Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung war.
  • Die Unterpunkte 11.1.1 und 11.1.2 des Anhangs werden gestrichen.
  • Zahlungen von öffentlichen Stellen oder Dritten dürfen zur Rückführung der durch finanzielle Maßnahmen erhaltenen Liquidität verwendet werden, ausgenommen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse gemäß COFAG‑Verordnung.
  • Die geänderte Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. Juni 2020 in Kraft.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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