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Verordnung zur Sommerschule 2020 – Ergänzungsunterricht für Deutsch‑Defizite
Verordnung vom 18.06.2020

Zusammenfassung

Die C‑SoSch‑VO 2020 regelt die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule) im Sommer 2020, um Schüler*innen mit schwachen Deutschkenntnissen und COVID‑Bedarfen zu unterstützen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/18/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Volksschulen, neue Mittelschulen, eingegliederte Praxisschulen und die Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen, sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen.
  • Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit mangelnden Deutschkenntnissen oder Lernrückständen nach der COVID‑19‑Pandemie gezielte Sprachförderung zu bieten.
  • Eltern können ihr Kind bis zum 23. Juni 2020 anmelden; elektronische Anmeldungen sind zulässig, spätere Anmeldungen nur aus begründeten Gründen.
  • Der Ergänzungsunterricht findet in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien vom 24. August 2020 bis 4. September 2020 und in den übrigen Bundesländern vom 31. August 2020 bis 11. September 2020 statt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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