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Ausbildungsordnung für Buchbindetechnik und Postpresstechnologie
Verordnung vom 24.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den neuen Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie, legt drei mögliche Schwerpunkte fest und regelt die Ausbildung sowie die Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt.
  • Auszubildende können einen von drei Schwerpunkten wählen: Buchbinder/in, Buchfertigungstechnik oder Postpresstechnologie, wobei jeder Schwerpunkt eigene Ausbildungsinhalte hat.
  • Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis und Lehrbrief muss die korrekte, dem Geschlecht angepasste Berufsbezeichnung verwendet werden; ein Hinweis auf den gewählten Schwerpunkt ist ebenfalls verpflichtend.
  • Das Berufsprofil listet detaillierte Tätigkeiten und Kompetenzen für jeden Schwerpunkt, von Materialhandling über Maschinenbedienung bis zu Qualitätskontrolle.
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Schramböck Margarete, Dr.

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