Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ein, definiert zwei Schwerpunkte – Produktmessung und Produktionssteuerung – legt detaillierte Ausbildungsinhalte fest und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2020, mit speziellen Fristen bis 31. August 2027 und einer Evaluation bis 30. Juni 2026.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2020
- Ein neuer Lehrberuf „Fertigungsmesstechnik“ wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Der Lehrberuf hat zwei Schwerpunkte – Produktmessung und Produktionssteuerung – mit detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen, z. B. Lesen technischer Unterlagen, CAD‑Arbeiten, Messverfahren anwenden und Daten auswerten.
- Das Berufsbild legt fest, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in den einzelnen Lehrjahren zu vermitteln sind, darunter technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Sicherheitsvorschriften und Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit und Kommunikation.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil; die Inhalte umfassen Fachkunde, angewandte Mathematik, Prüfarbeit und ein Fachgespräch.
Dokumente (PDFs)
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