<!--[0-->Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen<!--]-->
Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen
Verordnung vom 01.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/1/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Haupttermin“ die Ergänzung „und den Herbsttermin 2020“ eingefügt, sodass beide Termine explizit genannt werden.
  • In § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 wird ebenfalls nach dem Wort „Haupttermin“ die Formulierung „und im Herbsttermin 2020“ eingefügt.
  • In § 5 Abs. 3 wird nach „abschließenden Prüfungen“ die Ergänzung „des Haupttermins 2020“ eingefügt, um den jeweiligen Termin zu verdeutlichen.
  • In § 6 Abs. 2‑4 wird nach den Begriffen „schriftlichen Klausurarbeiten“, „Beurteilungen von Klausurprüfungen“ bzw. „abschließender Prüfungen“ die Formulierung „des Haupttermins 2020“ eingefügt, um die Zuordnung zu den jeweiligen Terminen klarzustellen.
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.