Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen
Verordnung vom 01.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/1/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Haupttermin“ die Ergänzung „und den Herbsttermin 2020“ eingefügt, sodass beide Termine explizit genannt werden.
- In § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 wird ebenfalls nach dem Wort „Haupttermin“ die Formulierung „und im Herbsttermin 2020“ eingefügt.
- In § 5 Abs. 3 wird nach „abschließenden Prüfungen“ die Ergänzung „des Haupttermins 2020“ eingefügt, um den jeweiligen Termin zu verdeutlichen.
- In § 6 Abs. 2‑4 wird nach den Begriffen „schriftlichen Klausurarbeiten“, „Beurteilungen von Klausurprüfungen“ bzw. „abschließender Prüfungen“ die Formulierung „des Haupttermins 2020“ eingefügt, um die Zuordnung zu den jeweiligen Terminen klarzustellen.
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