NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung – Finanzielle Unterstützung von NPOs während COVID‑19
Verordnung vom 03.07.2020Zusammenfassung
Die NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung stellt finanzielle Zuschüsse für Non‑Profit‑Organisationen bereit, die wegen der COVID‑19‑Krise Einnahmeausfälle erlitten haben.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/3/2020XXVII
Wirtschaft
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die Bundesministerin für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Namen des Bundes Zuschüsse an förderfähige Organisationen vergibt.
- Ziel ist die Kompensation von Einnahmeausfällen, die durch die COVID‑19‑Krise entstanden sind.
- Förderfähig sind NPOs, freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und deren Beteiligungsorganisationen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind politische Parteien, Kapital‑ und Personengesellschaften mit mehr als 50 % staatlicher Beteiligung sowie überwachte Finanzinstitute.
Dokumente (PDFs)
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