Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 stellt für das Studienjahr 2019/20 ein Budget von rund 12,8 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit und verteilt es nach Abschlusszahlen auf Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/6/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Im Kalenderjahr 2020 stehen insgesamt 12 828 826,67 € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien zur Verfügung.
- Die Mittel werden nach der Zahl der im Vorjahr abgeschlossenen Studiengänge auf Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten verteilt.
- Die Verordnung von 2018/19 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 aufgehoben.
- Rechtsgrundlage ist das Studienförderungsgesetz ( §§ 58 Abs 2, 64 in Verbindung mit § 76 Abs 2).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.