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COVID‑19‑Krisen‑Destillations‑ und Investitionsförderung für den Weinsektor
Verordnung vom 07.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor um eine Krisendestillations‑Option und legt neue Förderbedingungen sowie Antragsfristen fest.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus7/7/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine neue Marktordnungsmaßnahme ein, die Destillation von Wein im Krisenfall erlaubt, um Marktstörungen durch COVID‑19 zu mildern.
  • Für die Destillation wird ein Pauschalbetrag von 5 € pro Hektoliter (hl) für operative Kosten festgelegt.
  • Das Ministerium wird von "Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus" zu "Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus" umbenannt.
  • Anträge müssen online über das AMA‑Formular zwischen 1. September und 31. Oktober eingereicht werden und enthalten detaillierte Kosten‑ und Mengenpläne.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
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