Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2020 alle finanziellen Ansprüche für Soldaten fest – von Grundvergütung über Rangzulagen bis zu Sonderprämien und Rechtsverteidigungskosten.Bundesministerium für Landesverteidigung2/20/2020XXVII
Finanzwesen
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert sämtliche finanziellen Ansprüche – von Referenzbeträgen über Rangzulagen bis hin zu Sonderprämien.
- Die Ansprüche gelten ab dem 1. Jänner 2020 und ersetzen die frühere Verordnung von 2019.
- Dienstgradzulagen variieren je nach Rang, z. B. Gefreiter erhalten 61,41 €, Generalleutnant 437,65 €.
- Zusätzliche Prämien umfassen Monats‑, Ausbildungs‑, Journaldienst‑ und Einsatzprämien für unterschiedliche Dienstzeiten und Einsätze.
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