Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Drucker und Druckformenhersteller (2020)
Verordnung vom 08.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für gewerbliche Lehrlinge in Druckereien und Druckformenherstellern ein gestaffeltes monatliches Entgelt fest, führt einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert bei fehlendem Kollektivvertrag einen Überstundenbasislohn von 13,10 €, wirksam ab dem 1. Juni 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend7/8/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und gilt für Unternehmen, die im Druck- und Druckformenherstellungsgewerbe tätig sind, sowie für alle gewerblichen Lehrlinge in den genannten Lehrberufen.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 536 € im ersten Lehrjahr, 813 € im zweiten, 1 255 € im dritten und 1 518 € im vierten Jahr.
- Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer vollen Monatsvergütung, der spätestens am 30. Juni fällig ist; ausgetretene oder eingetretene Lehrlinge erhalten den anteiligen Betrag.
- Zusätzlich erhalten alle Lehrlinge einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer vollen Monatsvergütung, die bis zum 30. November zu zahlen ist; auch hier gilt die anteilige Berechnung für austretende bzw. eintrittsberechtigte Lehrlinge.
Dokumente (PDFs)
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