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Änderung der Einreise‑Verordnung – Streichung von Bulgarien und Rumänien
Verordnung vom 10.07.2020

Zusammenfassung

Am 10. Juli 2020 wurde die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2 geändert: Die Länder Bulgarien und Rumänien wurden aus Anlage A gestrichen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/10/2020XXVII
Grenze
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf § 25 des Epidemiegesetzes, das dem Ministerium die Befugnis gibt, Einreiseregelungen zur Eindämmung von SARS‑CoV‑2 zu erlassen.
  • In Anlage A der Verordnung werden die Länder Bulgarien und Rumänien gestrichen – sie gelten damit nicht mehr als besonders zu prüfende Herkunftsländer.
  • Die geänderte Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. Juli 2020 in Kraft.
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Anschober Rudolf

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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