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Änderung der Ergänzungsregisterverordnung 2009 (2020)
Verordnung vom 10.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ändert die Ergänzungsregisterverordnung 2009: § 14 wird neu formuliert, § 15 wird korrigiert und § 16 erhält einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/10/2020XXVII
Informatik
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.07.2020
  • Der Text von § 14 wird geändert, sodass das Ergänzungsregister‑System (ERsB) als Nachweis der eindeutigen Identität von Betroffenen dient.
  • In § 15 wird ein veralteter Klammerausdruck entfernt und nur die noch gültigen Verweise auf § 7 Absatz 5 und § 12 Absatz 5 beibehalten.
  • § 16 erhält einen neuen Absatz (2), der das Inkrafttreten von § 14 und § 15 in ihrer geänderten Fassung regelt.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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