Berechnungs‑Verordnung für die Vergütung von Verdienstausfall bei Selbstständigen
Verordnung vom 21.07.2020Zusammenfassung
Die EpG 1950‑Berechnungsverordnung legt fest, wie Selbständige bei einer behördlichen Erwerbsbehinderung den Verdienstausfall berechnen können. Grundlage ist das wirtschaftliche Einkommen (EBITDA) und ein Fortschreibungsquotient, der das Vorjahreseinkommen anpasst.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/21/2020XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass der Verdienstausfall anhand des fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommens (EBITDA) berechnet wird.
- Wichtige Begriffe wie Einkommen, Erwerbsbehinderung, Ist‑Einkommen, Ziel‑Einkommen und Fortschreibungsquotient werden definiert.
- Der Verdienstausfall ist die Differenz zwischen Ziel‑ und Ist‑Einkommen; wenn keine Daten für die Vorjahresperiode vorliegen, wird das Ersatzziel‑Einkommen herangezogen.
- Der Fortschreibungsquotient wird aus dem Verhältnis des Einkommens im Referenzzeitraum zum Vorjahres‑Referenzzeitraum ermittelt; bei besonderen Umständen kann er angepasst werden.
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