Zusammenfassung
Die Verordnung 331/2020 aktualisiert die Regelungen zum grenzüberschreitenden Transport radioaktiver Abfälle, führt ein einheitliches Antragsformular ein und verschärft Nachweispflichten bei Drittland‑Transporten. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/22/2020XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für grenzüberschreitende Transporte radioaktiver Abfälle, wenn die Menge und Konzentration die in der Euratom‑Richtlinie festgelegten Grenzwerte überschreiten.
- Für jeden Antrag auf Genehmigung ist ab sofort das einheitliche Begleitschein‑Formular (Anlage 1) zu verwenden.
- Bei Transporten aus einem Drittstaat über Österreich muss der Antrag einen Nachweis einer Rücknahme‑Vereinbarung zwischen Empfänger und Eigentümer enthalten.
- Mehrere Paragraphen wurden gestrichen oder neu nummeriert; die bisherige § 6a wird zu § 6, und die Paragraphen 7, 15, 19 und 25 entfallen.
Dokumente (PDFs)
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