Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf ausgewählten Abschnitten der A 23 Südosttangente Wien eine Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung ein und hebt die alte Messstreckeverordnung für Hochstraße Inzersdorf auf.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/27/2020XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung der Messstrecken.
- Für die Fahrtrichtung Norden werden die Abschnitte von km 7,04 bis km 10,43 sowie von km 0,7 bis km 0,35 (Rampe 21 bis Rampe 3) als Messstrecken festgelegt.
- Für die Fahrtrichtung Süden werden die Abschnitte von km 10,42 bis km 7,03 sowie von km 0,1 bis km 0,7 (Rampe 7 bis Rampe 21) als Messstrecken definiert.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
Dokumente (PDFs)
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