<!--[0-->Verfassungswidrigkeit von COVID‑19‑Verordnungsparagraphen<!--]-->
Verfassungswidrigkeit von COVID‑19‑Verordnungsparagraphen
Verordnung vom 31.07.2020

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte vier Paragraphen der COVID‑19‑Verordnung für verfassungswidrig; diese dürfen seit dem 14. Juli 2020 nicht mehr angewendet werden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/31/2020XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof erklärte vier Paragraphen der Verordnung für verfassungswidrig.
  • Die betroffenen Paragraphen basierten auf § 2 Z 1 des COVID‑19‑Maßnahmengesetzes.
  • Seit dem 14. Juli 2020 dürfen die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen nicht mehr angewendet werden.
Image of politician Anschober Rudolf

Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.