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Änderung der Einreiseverordnung wegen SARS‑CoV‑2 (Stand 9. August 2020)
Verordnung vom 09.08.2020

Zusammenfassung

Die Einreiseverordnung wird durch vier Änderungen angepasst: Korrektur eines Rechtschreibfehlers, Ergänzungen zu Spanien und den Balearen/Kanaren in den Anhängen sowie ein neuer Absatz, der das Inkrafttreten zum 9. August 2020 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/9/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein Rechtschreibfehler in § 3 Z 3 wird von „berücksichigungswürdigen“ zu „berücksichtigungswürdigen“ korrigiert.
  • In Anlage A1 wird nach dem Wort „Spanien“ die Ergänzung „– nur die Balearischen Inseln und die Kanaren“ eingefügt.
  • In Anlage A2 wird nach dem Wort „Serbien“ die Formulierung „Spanien (mit Ausnahme der Balearischen Inseln und der Kanaren)“ ergänzt.
  • Ein neuer Absatz (1 f) wird in § 7 eingefügt, der das Inkrafttreten aller Änderungen zum 9. August 2020 festlegt.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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