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Feuerzeugverordnung‑Novelle 2020 – Kindersichere Feuerzeuge
Verordnung vom 14.08.2020

Zusammenfassung

Die Feuerzeugverordnung wird 2020 novelliert: Es wird eine neue Definition für „für Kinder ansprechende Feuerzeuge“ eingeführt und alte Verweise auf veraltete Normen durch die aktuelle EN 13869:2016 ersetzt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/14/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Definition von „für Kinder ansprechenden Feuerzeugen“ wird eingeführt und orientiert sich an Punkt 3.3 der EN 13869:2016.
  • Der Verweis auf die alte Norm EN 13869:2002 wird durch den Verweis auf EN 13869:2016 (mit Ausnahme von Ziffer 5.3.3) ersetzt.
  • In § 1 Z 6 wird die Wortfolge „ÖNORM EN 13869:2002 …“ durch „ÖNORM EN 13869:2016‑10‑15 …“ ausgetauscht.
  • Der Ausdruck „Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt“ wird zu „für Kinder ansprechende Feuerzeuge“ geändert.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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