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Einführung länderspezifischer Einmalzahlungen in der Familienbeihilfe
Verordnung vom 19.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 366/2020 führt eine neue Einmalzahlung für Familienbeihilfe ein, deren Höhe je nach Aufenthaltsland des Kindes variiert, und legt ihr Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/19/2020XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.08.2020
  • Ein neuer Paragraph 3a definiert eine Einmalzahlung, die anhand eines länderspezifischen Anpassungsfaktors berechnet wird.
  • Ein neuer Absatz 3 in § 5 legt fest, dass die Änderungen einen Tag nach Kundmachung (20.08.2020) in Kraft treten.
  • Die Änderungen beruhen auf § 8a des Familienlastenausgleichsgesetzes und § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.
  • Für jedes EU‑ bzw. EWR‑Land sowie die Schweiz wird ein konkreter Betrag (z. B. Belgien 370,08 €, Schweiz 547,20 €) festgelegt.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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