Zusammenfassung
Die Verordnung 366/2020 führt eine neue Einmalzahlung für Familienbeihilfe ein, deren Höhe je nach Aufenthaltsland des Kindes variiert, und legt ihr Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/19/2020XXVII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.08.2020
- Ein neuer Paragraph 3a definiert eine Einmalzahlung, die anhand eines länderspezifischen Anpassungsfaktors berechnet wird.
- Ein neuer Absatz 3 in § 5 legt fest, dass die Änderungen einen Tag nach Kundmachung (20.08.2020) in Kraft treten.
- Die Änderungen beruhen auf § 8a des Familienlastenausgleichsgesetzes und § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.
- Für jedes EU‑ bzw. EWR‑Land sowie die Schweiz wird ein konkreter Betrag (z. B. Belgien 370,08 €, Schweiz 547,20 €) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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