Verordnung zur Vorläufigen Sicherstellung des Trassenverlaufs Schaftenau‑Knoten Radfeld
Verordnung vom 28.08.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vorläufigen Trassenverlauf für den viergleisigen Ausbau der Bahnlinie Schaftenau – Knoten Radfeld fest und definiert ein Sperrgebiet, in dem Bau- und Rohstoffgewinnungsmaßnahmen verboten sind.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/28/2020XXVII
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 28.08.2020
- Die Verordnung beruft sich auf § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Festlegung des Trassenverlaufs zu schaffen.
- Der festgelegte Trassenverlauf erstreckt sich über die Gemeinden Langkampfen, Angath, Angerberg, Wörgl, Breitenbach am Inn, Kundl und Radfeld.
- Im definierten Geländestreifen dürfen keine Neu‑, Zu‑ oder Umbauten, keine Gewinnung mineralischer Rohstoffe und keine Deponien errichtet werden.
- Die Rechtswirkungen des § 5a Abs. 5 gelten verbindlich für die genannten Gemeinden, um den Trassenverlauf zu sichern.
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