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COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 – Schutzmaßnahmen für Schulen
Verordnung vom 03.09.2020

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 regelt, wie Schulen in Österreich im Schuljahr 2020/21 Hygienemaßnahmen umsetzen und bei Bedarf auf ortsungebundenen Unterricht umstellen, um die Verbreitung von COVID‑19 zu verhindern.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/3/2020XXVII
Umwelt
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Jede Schule muss ein Krisenteam einrichten, das die Schulleitung bei Hygienemaßnahmen und Unterrichtsorganisation berät.
  • Der Stundenplan und die Klassen‑/Gruppenbildung werden nach dem Prinzip der Kontaktreduktion angepasst.
  • Bei geschlossenen oder teilweise geschlossenen Schulen wird ortsungebundener Unterricht angeordnet; die Schulleitung informiert Eltern und Lernende elektronisch.
  • Ab der Ampelphase Gelb müssen alle Personen im Schulgebäude außerhalb von Klassenräumen einen Mund‑Nasen‑Schutz tragen; in Rot gilt das überall.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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