Zusammenfassung
Die Verordnung 386 legt die monatlichen Entgelte für Sportadministrator‑Lehrlinge fest, definiert die Anspruchsberechtigten, regelt Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2020
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/in.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 613,50 € im ersten, 775,20 € im zweiten und 1.076,10 € im dritten Lehrjahr.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsentschädigung, fällig bis 30. Juni bzw. 30. November.
- Die Überstundenvergütung von Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr richtet sich nach dem einschlägigen Facharbeiterlohn oder, falls nicht vorhanden, nach dem Kollektivvertrag für Handelsbetriebe.
Dokumente (PDFs)
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