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Verordnung zur Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren
Verordnung vom 04.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 386 legt die monatlichen Entgelte für Sportadministrator‑Lehrlinge fest, definiert die Anspruchsberechtigten, regelt Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2020
  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 613,50 € im ersten, 775,20 € im zweiten und 1.076,10 € im dritten Lehrjahr.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsentschädigung, fällig bis 30. Juni bzw. 30. November.
  • Die Überstundenvergütung von Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr richtet sich nach dem einschlägigen Facharbeiterlohn oder, falls nicht vorhanden, nach dem Kollektivvertrag für Handelsbetriebe.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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