<!--[0-->Verordnung zur Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker<!--]-->
Verordnung zur Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker
Verordnung vom 04.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest und ergänzt sie um Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Sie gilt in ganz Österreich ab dem 1. Oktober 2020, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, sofern für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt festgelegt: 600,40 € im 1. Lehrjahr, 768,80 € im 2. Lehrjahr, 952,10 € im 3. Lehrjahr und 1 233,40 € im 4. Lehrjahr.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 30. Juni zu zahlen.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 30. November zu zahlen.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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